Da empören sich zig Leute in Foren, da gebrauchen Politiker das Wort “katastrophal” – warum? Weil auf dem praktischen Google Street View ein paar nicht anonymisierte Gesichter sichtbar und ein paar Autonummern lesbar sind.
Was soll dieser neue Auswuchs des Privatsphären-Hypes? Haben diese Leute keine wesentlichen Probleme?
Ich halte es vielmehr für einen Skandal, dass der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte seine Zeit mit solchen Überflüssigkeiten vergeudet anstatt in wesentlichen Bereichen tätig zu sein – zum Beispiel mit dem Missbrauch von Adressen zu Werbezwecken, namentlich aus dem Handelsregister. Der verursacht mir etlichen Aufwand, währenddem von einem Foto meines Gesichtes genau null Gefahr ausgeht.
Allen, die sich ernsthaft darüber aufhalten, dass sie vielleicht auf zufälligen Alltagsfotos zu finden sind, sei empfohlen, schnellstens in eine Höhle in Sibirien, Nordkanada oder irgendwo im Australischen Outback zu ziehen, wo vermutlich diese ach so bösen Auswüchse des Internetzeitalters so schnell nicht Einzug halten werden.
Einmal mehr frage ich mich grundsätzlich: Woher kommt diese seltsame, diffuse Angst vor etwas, das weder gesundheitliche Probleme verursacht noch das persönliche Wohlbefinden beeinflusst? Diese Prinzipienreiterei mit meist abstrus konstruierten Geschichten, was da so alles passieren könnte, oder seltensten Einzelfällen (“nicht anonymisierter Mann vor Sexshop”)?
Oder ists einfach pure Eitelkeit? Welche übertrieben extensive Auslegung von “Privatsphäre” oder “Persönlicher Freiheit” liegt einer solchen Attitüde zugrunde?
Wieso gibts keinen Aufschrei, wenn die Tagesschau Strassen-Alltagsszenen sendet oder Zeitungen klar erkennbare Personen in Menschenansammlungen abdrucken, was täglich zig-fach vorkommt, wie diese Woche im “Bund”?
Rufen die Abgebildeten umgehend die Redaktion an und verlangen, dass das Foto aus dem Archiv gelöscht wird? Bereitet Hanspeter Thür bereits die Klage vor?
Es ist eine groteske Herabsetzung der Begriffe “Persönliche Freiheit” oder “Privatsphäre”, wenn eine Lappalie wie “Street View” damit in Verbindung gebracht wird.
Mir kommen nebst dem Missbrauch von Adressdaten viele andere relevante Dinge in den Sinn, die eine gewisse Unruhe tatsächlich rechtfertigen: Kundendatensammlungen privater Firmen zum Beispiel. Die Unterwanderung linker Organisationen durch rechtsgerichtete Kreise. Die Liste liesse sich beliebig verändern – gerade auch in Ländern, wo “Meinungsäusserungsfreiheit” nichts gilt.
Da werden im Jahre 2009 Frauen ausgepeitscht, weil sie Bier trinken oder Hosen tragen – und gewisse Kreise veranstalten lieber einen Riesenaufstand wegen einiger Föteli auf Google. Schämen sollten sie sich.
ich stimme dir zu, auf bildblog hätte dieser kommentar tatsächlich nicht verlinkt werden sollen.
oder gerade – wenn man bedenkt, wozu bildblog eigentlich mal da gewesen ist, insofern fast schon “back to the roots”.
Eventuell hätte man sich den ganzen Blog-Beitrag sparen können, wenn man sich mal auf der Website des EDÖB umgesehen hätte:
Das war also eine Abschaltdrohung mit Ansage und niemand muss sich hier verwundert die Augen reiben und finden Herr Thür würde überreagieren.
Da hast du schon Recht – mich nervt der Anti-Hype halt dennoch, ohne dass ich nun alle Argumente nochmals aufzähle, daran hat auch unsere interessante Mittagsdiskussion nichts geändert 🙂
Übrigens: Heute bis 16 Uhr schon so viele BesucherInnen wie sonst in einer ganzen Woche hier, der Server raucht, und ich danke euch für die engagierte Diskussion!
Mein Postulat für eine zeitgemässe Anpassung/Anwendung des Rechtes am eigenen Bild habe ich noch versprochen – zuerst mal als Einführung ein Passus aus diesem PDF zum Thema “Recht am eigenen Bild”:
Auch wenn dies natürlich kein Gesetzestext, sondern eine Zusammenfassung, eine Interpretation ist (und erst noch eine aus dem Jahre 2002, als es soziale Netzwerke oder Google Maps noch nicht gab), so enthält er doch einige interessante Anhaltspunkte.
Ich bin nicht Jurist, ich hatte im Sommer 1994 mal zwei Semester Medienrecht, aber das ist lange her, und auch meine Recherchen zum Zeitungstext haben noch nicht begonnen. Gemäss dem obigen Text sind aber die Street-View-Fotos (nach schweizerischem Recht) ohnehin unproblematisch. Ich sehe keine “höherwertigen Interessen eines Einzelnen oder der Öffentlichkeit” – zudem kann ja eine Löschung beantragt werden.
Wie würde ich als Normalo-Bürger anno 2009 das Recht am eigenen Bild sehen? – imho müssten vernünftigerweise in der Öffentlichkeit (wobei hier Grenzen definiert werden müssen) gemachte Aufnahmen, selbst gezoomte Porträts, immer legal (natürlich auch im Internet) veröffentlicht werden können, solange die Person nicht absichtlich verunglimpft wird. Allein schon aus der Tatsache, dass es eben “Öffentlichkeit” heisst. Darum wären auch die Steet-View-Aufnahmen nicht zu beanstanden, selbst in nicht anonymisierter Form.
Dazu kommt: Die Menschheit hatte schon immer das Bedürfnis, Erinnerungen zu konservieren. Ich erinnere nochmals an Alltagsporträts grosser Fotografen – mit diesem Privatsphärenwahn wären diese unmöglich gewesen! Man kann doch der Menschheit nicht verbieten, ein Archiv von sich selbst anzulegen…
Reto hat da übrigens auch mal was auf DRS3 dazu gemacht.
Und doch noch eine Replik an unseren anonymen Freund mit einer deutsche t-online-IP, dem es “ein bisschen mulmig wird (…) bei dem gedanken, dass du internet kurse gibst und die leute mit dieser unbekümmertheit aufs netz loslässt. ich werd’ das nächste mal an dich und sie denken, wenn ich an einer aktion zum schutz der informationellen selbstbestimmung teilnehme, damit diese art der gleichgütligkeit nicht um sich greift.”
Viel Spass dann beim Kampf gegen Windmühlen, den du gerne führen darfst! Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Menschheit keine Lust hat, dahingehend belehrt zu werden, da sie schlicht kein Problem sieht und das Thema – aus meiner Sicht – eben “vernünftig” und nicht “verbissen” angeht.
Am besten, wir diskutieren in 20 Jahren nochmals drüber, wenn alles völlig normal ist, worüber wir hier reden, und sich ein so natürlicher Umgang damit durchgesetzt hat wie mit vielen anderen Dingen, die anfangs kontroversestens diskutiert wurden.
Und glaub mir, ich kann zwischen meiner Rolle als Blogger (persönliche Meinung oder Thesen pointiert und provokativ dargestellt) und der als Journalist und Kursleiter (ausgewogen und möglichst gut recherchiert) sehr wohl unterscheiden. Komm doch sonst einfach mal in einen meiner Kurse, jederzeit gerne!
Hui, aber dann wüsste ich ja deinen richtigen Namen, und das wäre natürlich ein extrem harter Schlag für dich… eieiei.
Ein Aspekt, der mitspielt, ist der des Riesen Google, der ganz andere Datenmengen über uns zur Verfügung hat und auf Vertrauen, dass er keinen Missbrauch damit treibt, angewiesen ist.
Aus diesem Blickwinkel ist es äussserst ungeschickt, Ängste der Bevölkerung, und seien sie rational noch so schwer nachzuvollziehen, herunterzuspielen.
Es ist wohl genau diese “ich seh das Problem nicht” Haltung, die Datenschützer auf die Barrikaden bringt.
Argumentationen, die in die Richtung gehen, dass der Begriff der Persönlichkeitsrechte eben den technischen Möglichkeiten anzupassen seien, stützen das Bild des arroganten Grossen, der so von seiner Macht eingenommen ist, dass er den Menschen auf der Strasse nicht mehr wahrnimmt.
Ich hoffe, dass Google den Zeitpunkt noch erwischt, sensibler zu kommunizieren und den Menschen, der – ohne Angabe von Gründen – einfach nicht erkenntlich auf Street view abgebildet sein möchte, respektiert.
Ein simples “wir haben die Schwächen in der Anonymisierungssoftware erkannt und arbeiten an der Verbesserung” würde genügen – noch wäre es glaubwürdig. Wenn sie jetzt aber erst ein halbes jahr auf “tüend doch nöd so blöd” verharren, wird ihnen der Verbesserungswille niemand mehr abkaufen.
Wie sich Google in diesem Konflikt mit dem Datenschutz verhält, ist somit ein Testfall für die Aufrichtigkeit der ganzen Datenschutzpolitik von Google.
@Heinz: Du behauptest, dass das die Haltung, kein Problem zu sehen, Datenschützer auf die Palme bringt.
Warum ist das so? Liegt es vielleicht doch daran, dass “Datenschützer”, die gegen Street View argumentieren, mit ihren Argumenten nicht überzeugen können? Ich sehe nämlich überhaupt nicht, wo Street View die Rechte von Menschen verletzen könnte. Warum sollte ich mich von “Einbrecher 2.0”- Argumenten überzeugen lassen? Sehr plausibel sind die nämlich nicht. Genau wie die anderen, die von Personalleitern, die wissen wo man wohnt, bis zur möglichen Identifizierbarkeit von Personen reichen.
Warum soll ich keine Ängste herunterspielen, die ich für völlig abwegig halte? Wenn ich diese Ängste ernst nehme, erkenne ich sie damit ja zum Teil auch an und das will ich nicht, weil ich sie für gänzlich absurd halte.
Wenn ich nicht an Außerirdische glaube, bringe ich damit die Gemeinde der UFO-Jäger vielleicht auch auf die Palme. Aber was bedeutet das schon?
@Stefan – schöner Vergleich mit den Ausserirdischen 🙂
@Heinz: Ich gebe Dir Recht, die Kommunikation von Google könnte etwas proaktiver sein in diesem Fall. Dennoch stelle ich nach wie vor in Frage, dass Street View überhaupt unters Recht am eigenen Bild fällt, siehe oben. Da gibts doch einigen Interpretationsspielraum.
Und an alle – danke weiterhin für Eure Kommentare. Der Montag war dank Ronnies Verlinkung im Bildblog der mit Abstand erfolgreichste Tag in der Geschichte dieses Blogs: 1899 Visits in der inoffiziellen Statistik, 2427 in den Serverlogs. Soviel hab ich sonst in einer ganzen Woche. Schön, wenn man auf diese Art Denkanstösse geben und Diskussionen kann.
Es gibt eine klare Vereinbarung: Wenn Gesichter und Autonummern verpixelt sind, gibt es aus Sicht des Datenschützers keine Einwände.
Die Diskussion geht also nicht mehr darum, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder nicht, sondern ob Google seine Sorgfaltspflicht im Rahmen dieser Vereinbarung erfüllt.
Das tun sie (noch) nicht und “ist doch egal” ist da kein valables Argument.
Die Frage ist, ob die Vereinbarung wirklich bindend ist, wenn doch die Street-View-Fotos juristisch gesehen gar keine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild darstellen? Die Vereinbarung an sich mag ja verletzt sein, aber wenn gar kein Recht verletzt wird…
Nochmals: Öffentlichkeit ist nun mal Öffentlichkeit (das beinhalten “offen”, nicht “versteckt”) – und Öffentlichkeit beinhaltet auch den Bereich vor einem Sexshop, beinhaltet auch Hausfassaden, Gärten usw., die von öffentlichem Grund aus sichtbar sind.
Ich verbringe oft Zeit in der Provence; über dem Haus kreisen viele Segelflugzeuge. Nun denn, wenn ich vielleicht will, dass ich nicht nackt oder in sonstigen Posen auf der Terrasse fotografiert werde (aus der Luft von Piloten, von Nachbarn…), dann guck ich halt, dass ich genug Sträucher ums Haus wachsen lasse oder nicht nackt herumlaufe. Mal abgesehen davon, dass es mir egal ist, wenn ich nackt fotografiert und ins Netz gestellt werde, solange ich alleine abgebildet bin… wenn jemand Freude dran hat, was solls? Das Bild meines Arsches ändert nichts am Lauf dieses Planeten.
Also: Kopf einschalten und folgen seines Tuns bedenken hilft immer! Wenn der Typ vor dem Erotikladen aus irgend einem Grund nicht will, dass er da erkannt wird (von Passanten, von Filmteams, von Google…), dann soll er da entweder nicht hin oder er soll sich halt unkenntlich machen, verkleiden usw.
Soll das persönliche Befinden, die “Knörze” oder die Situation solcher Leute dafür verantwortlich sein, dass 99% der Menschheit auf etwas verzichten müssen, das ihnen Freude macht oder das sie praktisch finden?
Vielleicht müsste man eher drüber diskutieren, was am Besuch eines solchen oder ähnlichen Etablissements bzw. am Konsum eines Herrenmagazins denn genau so schlimm sein soll, dass ständig (vor allem von Leuten, die sich lieber hiner Pseudonymen verstecken) diese Beispiele kommen…
Ich wiederhole nochmals das Zitat aus dem Juristen-Newsletter oben: “Der Gemeinbereich hingegen ist dadurch gekennzeichnet, dass hier die Kenntnis der Vorgänge jedermann zugänglich ist, weil sich diese entweder in der Öffentlichkeit abspielen oder der Betroffene sie selbst preisgibt. Fotografien, die in der Öffentlichkeit aufgenommen werden, müssen – jedenfalls dem Grundsatze nach – auch von einer Privatperson geduldet werden.”
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Einmal mehr: beachtet die Kommentar-Richtlinien, Einträge unter Pseudonymen usw. sind unerwünscht und werden gelöscht.
Wer diskutieren will, steht hier mit seinem Namen / URL zu dem, was er/sie sagt, egal, was für eine Meinung er/sie kundtut (ausser Regulars).
Wozu dann überhaupt eine Vereinbarung? Da kann man gleich von Anfang an sagen “wir pfeifen auf den Datenschützer – Vereinbarungen mit dem sind ja eh nicht rechtlich bindend”. Das würde zwar wenig Sympathieen schaffen, ist aber inhaltlich letzten Endes das Selbe.
Genau das ist es eigentlich, was ich stossend finde.
Es ist ein Unterschied, ob ich einen Schnappschuss von dir mache, wie du in der Nase bohrst und mich in kleinem Kreis über das Bild amüsiere, oder ob der popelnde Andi in einer Einrichtung ausgestellt wird, die zur weltweiten Verbreitung designed ist.
Auch ich wiederhole mich: Ich finde Street View ein cooles Spielzeug (ich war aber schon vor seiner Existenz in der Lage meine Ferien zu planen) und rede nicht einem Verbot das Wort.
Die Verpixelung bringt keine Einschränkung im Nutzen und nimmt Rücksicht auf die Freiheit eines Jeden, in der Nase zu bohren, ohne dass ihm die ganze Welt dabei zuschaut.
Dass nun schon Argumente für einen Rückzieher aus diesem für beide Seiten gangbaren Weg gesucht werden (…ist ja gar nicht rechtlich bindend..) find ich befremdend.
Ja, wie gesagt, ich gewinne Deiner Argumentation schon was ab, dass man sich doch lieber daran hält, wenn man was vereinbart. Vielleicht ists eher seltsam, dass man sowas überflüssigerweise vereinbart.
Das stimmt, yepp. Aber wir versuchen ja hier u.a. auch zu ergründen, was hinter jener Einstellung liegt, die ich ziemlich übertrieben finde.
Wie gesagt, ich finde es eher befremdend, dass man sich überhaupt darüber aufhalten kann, dass ein Bild von einem Sich-in-der-Nase-Kratzer in irgend einer Weise persönlichkeitsverletztend oder stossend sein kann. Dieses “ich will das einfach nicht” kann ich nicht recht akzeptieren – es ist schlicht kein stichhaltiger Grund für mich. Es hat auch etwas Egoistisches, bloss wegen dieser “keine sitchhaltigen Gründe angeben könnenden Minderheit” Street View nun einfach superprovosorisch zu verbieten. (Dazu zähle ich dich nicht, Heinz.)
Gut – vielleicht ists langsam wirklich einfach besser, man überlässt die Leute, die das finden, sich selbst oder ihrem Therapeuten und führt das Leben normal fort… im Gegensatz zu meinem unheilbaren Rheuma kann man vermutlich – wie bei religiös irgendwie verblendeten Menschen manchmal auch – an der seltsamen Attitüde “Bilder von mir im Internet sind böse” schon noch das eine oder andere schrauben.
Gut, das war jetzt auch etwas böse, ‘tschuldigung.
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“jo”, auch für dich gilt wie für alle anderen: Voller Name und/oder URL, ok?
@ Andi
Bleiben wir bei den Tatsachen: Der EDÖB hat gar nicht die rechtliche Kompetenz, Google Street View von sich aus zu verbieten. Aber er könnte einen Prozess anstreben, sodass dann ein Gericht ein Urteil fällt.
Das will er aber im Moment nicht, weshalb auch er auch das Gespräch sucht. Andernfalls hätte er schon längst Klage eingereicht.
Es geht übrigens nicht ums Recht am eigenen Bild, sondern um Art. 12, Abs. 2, Bst. b des Datenschutzgesetzes (Persönlichkeitsverletzungen), wonach es untersagt ist, «ohne Rechtfertigungsgrund Daten einer Person gegen deren ausdrücklichen Willen zu bearbeiten» (unter «Bearbeiten» zählt auch das Aufnehmen von Bildern).
Einen Rechtfertigungsgrund hat Google ja nicht, schliesslich heisst das Ding ja Street View. Nur sind bekanntlich unsere Strassen nie leergefegt 🙂 Zudem handelt Google auch nicht im Auftrag der Öffentlichkeit.
Das ist geltendes Recht, an welches sich alle zu halten haben – ob es nun einigen passt oder eben nicht. Wenn sich eine Mehrheit im Parlament oder im Stimmvolk findet, kann das jederzeit geändert werden.
Nur befürchte ich, dass Du weder unter den Nasenbohrern noch unter den Nichtnasenbohrern eine Mehrheit für eine Auflockerung des DSG finden wirst. Nicht alle setzen die Datenschutz-Messlatte so tief an wie Du…
Viele meiner Arbeitskollegen haben privat keinen PC oder loggen sich alle zwei Wochen mal ein, um ihre Email zu lesen oder allenfalls mal das Kinoprogramm zu studieren.
Probier mal so jemandem, so dass er es nachvollziehen kann, zu erklären, weshalb es wichtig ist, dass du im Internet ein Bild von ihm in seinem Vorgarten anschauen kannst.
Schwierig?
Eben!
Man kann natürlich solche Menschen als rückständige Technologiemuffel und ihre Lebensweise als hoffnungslos überholt belächeln, aber woher können wir uns so sicher sein, dass nicht wir, die am Feierabend am PC sitzen um zu bloggen und zu posten verrückt sind und der, der in seinem Vorgarten sitzt und nicht versteht, weshalb Kreti und Pleti einen Anspruch auf ein Foto davon haben sollen, geistig gesund ist?
Nachdem hier eine salomonische Lösung gefunden ist und der Verkehr zwischen Google und dem Datenschützer, wie ich heute am Radio hörte, kooperativ und konstruktiv ist, verstehe ich auch die Aufregung über die Aufregung nicht.
Oder hätte man insgeheim eben doch lieber unverpixelte Gesichter und Autonummern?
Merci, dass ihr dabei bleibt, Titus und Heinz!
Wunderbar! Dann soll doch Herr Thür endlich den Finger auf die Berabeitung meiner Daten von zig Firmen zu Werbezwecken legen statt auf Lappalien wie Street View! Wie gesagt: Tumor / Pickel…
Nach meinen Massstäben setze ich die sehr hoch an. An relevanten Orten eben – nicht da, wo gar kein Schutz von Daten nötig ist.
Ich will gar kein Bild von ihm in seinem Vorgarten anschauen, sondern womöglich von der Gegend, in der er wohnt – aus welchem Grund auch immer. Wenn er im Garten sitzt und von öffentlichem Grund aus nicht gesehen werden will, soll er bitte entsprechende Massnahmen treffen, siehe oben.
Nee, alle sollen nach ihrer Façon glücklich werden, solange sie dem Rest der Menschheit nicht auf den Keks gehen. Aber sich bitte bewusst sein, dass die Welt sich um sie herum weiterdreht und stetig ändert.
Das ist natürlich der Interpretation von uns allen überlassen. Wie du in meinem neusten Blogbeitrag siehst, betrachte ich mein Tun zwar als durchaus wichtig und interessant, sonst würd ich solche Beiträge, die schon beim Schreiben “rauchen”, eh sein lassen – aber ebenso wichtig ist es, sich selbst nicht immer so ernst zu nehmen und sich bewusst zu sein, dass all das hier eines Tages keine Sau mehr interessieren wird.
Ebenso denke ich, dass es sich mit den Strassensichtfotos verhält: Viele sprechen von “wehret den Anfängen”, orten aufgrund von Googles neuen Dienstes verschwörungstheoretisch den totalen Überwachungsstaat und dergleichen – einmal durchatmen, den Kopf schräg halten und nachdenken müsste aber unweigerlich zum Ergebnis führen: “Nun gut, wenns so ist… es passt mir eigentlich nicht so recht, aber lassen wir’s gut sein.” – Und zum umso akribischeren Einsatz an Fronten, wo es sich lohnt.
Nä-ä. Wozu auch? Aber eben auch: Wieso der ganze Aufwand des Anonymisierens? – Worauf mein Ärger grundsätzlich gründet, ist auf dieser Seite hinlänglich ausgeführt.
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Und zum 100. Male: Anonyme Kommentare werden gelöscht.
Wenig nachvollziehbar das Hick-Hack um StreetView. Meine Kommentare dazu hier.
Die wahre Verletzung der Privatsphäre findet derweil durch den Bund statt in Form von Telefon-Spam.
Hier übrigens noch ein Diskussionsbeitrag zum Thema vom Anwalt und Publizisten Peter Studer aus der NZZ vom vergangenen Freitag.
Peter Studer – Co-Autor des Buchs “Medienrecht für die Praxis” ist hierzulande eine der grossen Kapazitäten im Bereich Medienrecht. Er ist früherer Chefredaktor des Schweizer Fernsehens sowie ehemaliger Präsident des Schweizerischen Presserates, an dessen Website ich in den 1990ern zu Beginn beratend mitgearbeitet habe und die, wie ich sehe, immer noch identisch online ist und dringend ein Touch Up nötig hätte… Ich schätze Peter Studer seit meiner Kindheit und tue das immer noch, auch wenn er der Ansicht ist, dass ich “einiges durcheinander bringe”.
Und keine Sorge, auch die aktuelle Rechtslage ist mir sehr wohl bekannt, inzwischen dank vertiefter Recherchen umso mehr – ich äussere an dieser Stelle aber meine persönliche Meinung rund um Street View bzw. die öffentliche Rezeption dazu. Selbstverständlich gelten im Journalismus aber andere Regeln als in einem privaten Blog.
Wir hatten soeben ein interessantes Gespräch in anderem, aber verwandtem Zusammenhang (Zeitungsartikel zum Thema “Recht am eigenen Bild” – welche Ferienbilder darf ich aus juristischer Sicht aufs Netz laden?), mehr dazu ggf. später an dieser Stelle. Ich kann hier aus verständlichen Gründen nicht den Text bringen, der am 13. Oktober in der BZ erscheinen wird.
Edit: Hier ist die Seite mit meinem Beitrag (PDF, 800 KB).
Heute ist in der “Berner Zeitung” auf Seite 32 mein Text zum Recht am eigenen Bild drin (PDF, 800 KB), fokussiert auf HobbyfotografInnen, denen die Rechtslage etwas klarer gemacht werden soll, wenns um die Veröffentlichung von Porträtbildern geht.
Besonders geläutert hat mich die doch recht intensive journalistisch-distanzierte Auseinandersetzung mit dem Thema privat allerdings nicht, auch wenn mir einige Facetten des Themas etwas klarer geworden sind.
Meine ganz persönliche Meinung zum Thema ist nach wie vor, dass in der Alltagsfotografie (und in der Kunst sowieso) das Recht am eigenen Bild im “besten” Fall bloss leicht hemmend auf die Fotografen wirkt, im schlimmsten Fall zu juristischen Problemen führen kann, wenn jemand versucht hat, in gutem Geiste denn Alltag zu dokumentieren. Und das ist schlecht. (Anders verhält es sich selbstredend mit Paparazzi-Fotos oder anderen von Sensationsgier getriebenen Aufnahmen wie z.B. von Bundesräten am Strand oder Kindern von Promis, was ich für verwerflich halte, aber das war hier nicht das Thema.)
Beruhigend war allenfalls die Tatsache, dass offenbar keine Fälle von Hobbyfotografen bekannt sind, die bei “ganz normalen” Bildern wie z.B. hier (wo sehr wohl ab und an Leute aus der Menge gezoomt wurden) Probleme bekommen hätten. In den mir geschilderten Fällen ging es stets entweder um Privatpersonen, die gegen ihren Willen bzw. ohne ihr Wissen in “interessanten” Posen in der Presse veröffentlicht wurden – oder aber um Fälle, bei denen der gesunde Menschenverstand etwas zu wenig gespielt hat (Alltagsfotos, die in Werbeanzeigen verwendet wurden beispielsweise, was natürlich haarsträubend ist).
Peter Studer erzählte mir andererseits vom Fotokünstler Beat Streuli, der vorab in den USA kaum ein Ausstellungslokal findet, da er primär aus dem Alltag “herangezoomte” Personenporträts schiesst (und diese Personen könnten dann eine Persönlichkeitsverletzung geltend machen) – ohne das Wissen der Abgebildeten. Zum Glück… denn das wäre der Tod jeglicher Authentizität seiner wunderbaren Werke.
Auch wenn hier für Hobbyfotografen, die Ähnliches vorhaben, wiederum “Hirn einschalten” hilft (keine Leute beim Nasenbohren zoomen, keine Kinder usw.), so empfinde ich als eben so ein Hobbyfotograf solche Regeln doch als stossend – es muss meiner Ansicht nach legal möglich sein, auch Personenporträts aus dem (öffentlich einsehbaren) Alltag zu veröffentlichen, ohne Angst haben, vor den Richter gezerrt zu werden. Auch dann, wenn es den Abgebildeten vielleicht nicht in den Kram passt, da sie gerade die falsche Frisur hatten…
Durchschimmern lassen habe ich dies in den letzten Abschnitten beim Thema “Kunstfreiheit vs. Persönliche Freiheit der Fotografierten”.
Nun denn – womöglich ist’s dann vielleicht doch besser, ein Bild weniger als geplant auf die Website zu schalten. Das Anfertigen und Speichern alleine kann zum Glück noch niemand verbieten. Schliesslich machen Fotos dem Urheber auch auf der heimischen Festplatte Freude… wo sie nach Jahrzehnten der Vergessenheit womöglich eines Tages wiederentdeckt und vielleicht (wenn Urheber und Abgebildete längst verstorben sind) veröffentlicht werden – und so späteren Generationen so manche interessante Geschichte von früher erzählen.
Was das Ur-Thema dieses Blogbeitrages angeht – Google Street View – bleibe ich insofern dabei, dass ich den Hype für Übertrieben halte, wo es um (einigermassen verschwommene) Aufnahmen auf öffentlichem Grund geht. Für mich erfüllen diese Fotos zumeist die “Beiwerks-Eigenschaft”; niemand wird herangezoomt. Für Medienrechtler mag entscheidend sein, dass die Fotos hier in einem gewerblichen Zusammenhang zweckentfremdet sind. Für mich steht eher der praktische Gedanken im Vordergrund; das Ziel von Google war es nicht, Leute zu Fotografieren (und schon gar nicht mittels herangezoomter Porträts), sondern eine zusätzliche Orientierungshilfe auf Landkarten zu bieten. Dass dabei selbstredend noch Geld verdient wird, ist für mich nicht relevant, da es sich ja eben nicht um Fotos mit einer hohen Ästhetik handelt – es hat “einfach halt zusätzlich noch Leute drauf”. Zweifellos hätte sich Google den Krampf ersparen können, wenn sie die Verzerrungstechnik von Gesichtern und Autonummern von vornherein verbessert bzw. besser nachkontrolliert hätte.
Dass die Welt aber weitaus grössere Probleme hat im Bereich Persönlichkeitsrechte, dabei bleibe ich zu 100%.
Dass der Wirbel hingegen offensichtlich dazu beiträgt, sich mit den verschiedenen (zugegeben interessanten) Facetten der persönlichen Freiheit und insbesondere des Rechtes am eigenen Bild zu beschäftigen, halte ich für höchst positiv.
Nun wie der Blöker ahnte: das Thema ist auch nach ein paar Monaten noch nicht vom Tisch. Überigens findet auch der hier zitierte Peter Studer, dass das Recht am eigenen Bild zurecht höher gewichtet wird, als der Nutzen von Street View.
Nun, ich hab in meinem letzten Kommentar gesagt, was ich dazu zu sagen habe, und im BZ-Artikel das geltende Recht zusammengafasst.
Zentraler Punkt meiner persönlichen Ansicht, die vom geltenden Recht natürlich abweicht: “Dass die Welt aber weitaus grössere Probleme hat im Bereich Persönlichkeitsrechte [als Google Street View], dabei bleibe ich zu 100%.”
Interessant wird es zweifellos sein, was das Bundesverwaltungsgericht zu sagen hat. Ich bin gespannt.
Die Meinungslage wird auch völlig falsch dargestellt. Ich bin Betreiber eines anderen Häuserfoto-Projekts, und wir machen durchweg sehr gute Erfahrungen mit Nutzern. Wir haben in unserem Projekt bislang rund 15.000 Fotos in diversen Städten selbst angefertigt. Gelegentlich wird man dabei von Passanten beäugt, ganz selten fragt mal einer nach, wozu die Fotos gemacht würden. Wenn man dann einfach erklärt, was mit den Bildern passiert, waren bisher alle einverstanden.
In einem Fall hat uns ein Hausbesitzer sogar extra noch darum gebeten, dass auch sein Haus mit in die Datensammlung aufgenommen werde, als er sah, dass wir es ausgelassen hatten (wegen schlechter Lichtverhältnisse).
Sagt mal,
habt ihr alle einen an der Klatsche? Natürlich ist es wichtig, dass man sich gegen diesen Raub an Privatsphäre durch diesen Möchtegernweltbeherrscher Amerika zur Wehr setzen muss. Ist schon schlimm genug, dass Gates die Welt zum Glasschrank machen möchte, aber sie auch noch bis zum letzten Grashalm auf Film zu bannen und dies auch noch jedem Irren jederzeit zur Verfügung zu stellen, das geht mir entschieden zu weit. Das ist keine Hysterie, das geht um meine Privatsphäre, die ich nicht mit der ganzen Welt teilen möchte. Punkt. Dafür brauche ich mich nicht zu rechtfertigen. Und dass dieser erste Schreiberling hier die Adressenweitergabe als schlimmer erachtet als die “Auf-Film-Bannung” der Welt sagt nur etwas über den gerade so über Null liegenden Intelligenzquotienten – und natürlich von jenden, die ihm darunter auch noch lobend beipflichten. Dummheit stirbt halt nicht aus.
Traurig, traurig…auch damit muss man leben lernen…
Hihi… Ihr Hyteriker seid wirklich süss bis lustig… hach, wie schön es ist, einen an der Klatsche zu haben und dumm zu sein – und sich über diese Paranoia köstlich zu amüsieren!
Robbie: “Das ist keine Hysterie, das geht um meine Privatsphäre, die ich nicht mit der ganzen Welt teilen möchte.”
Außenansichten von Häusern und Bilder von Straßen sind öffentlicher Raum, keine Privatsphäre einzelner. Niemand möchte Ihnen Ihre Privatsphäre nehmen. Google Streetview und auch mein Projekt dringen nicht in Ihre Privatsphäre ein, sondern zeigen nur Fotos aus dem öffentlichen Raum. Wir fotografieren weder in Häuser hinein, noch bringen wir Fotos in Verbindung mit Ihren Namen. Der genaue Aufnahmezeitpunkt wird ebenfalls nicht genannt.