SBB benachteiligt Konkubinatspaare bei Wohnsitzbescheinigung für GA

Jeden Herbst, wenn die Verlängerung des Generalabonnementes ansteht, der gleiche Ärger: Die SBB verlangt für das Partner-GA eine Wohnsitzbestätigung. Diese kostet in Bern 20 Franken. Faktisch bezahle ich für mein GA also mehr als andere in der gleichen Lebenssituation.

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Nun kann man einwenden: Wenn ich mir ein GA leisten kann, sollten auch die 20 Franken zusätzlich kein Problem darstellen.

Das ist aber zu kurz gedacht, denn das Stossende an der Sache ist nicht der geringe Mehrpreis des Fahrausweises, sondern dass die SBB Konkubinatspaare schlechter stellt als Verheiratete oder eingetragene Partnerschaften. Letztere kommen leicht um die “Strafgebühr für Unverheiratete” herum.

Mit der geltenden Regelung habe ich keine Chance, das Zusammenleben mit meiner Partnerin anders nachzuweisen als mit einem Dokument, das ich bei der Gemeinde gegen Gebühr beschaffen muss.

Zu den 20 Franken, welche die Stadt Bern verlangt (was einem Stundensatz von rund 2400 Franken entspricht), kommt der Zeitaufwand. Wir alle haben Sinnvolleres zu tun als jedes Jahr – trotz unveränderter Situation – die gleichen Formulare auszufüllen oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzutraben. Vor allem, wenn andere in der gleichen Lage eben dies nicht tun müssen.

Verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft Lebende können gemäss der heutigen Regelung einfach ihr Familienbüchlein (oder den Parterschafts- oder Familienausweis) kopieren und sind fein raus. Kopien dieser Dokumente sind nota bene leicht zu fälschen, denn auf einer Beglaubigung beharrt die SBB seltsamerweise nicht.

Gemäss dieser Seite ist die Bedingung für den Bezug eines vergünstigten Partner-GA das “Leben im gemeinsamen Haushalt”. Aber:

  • Dass Verheiratete nicht immer unter dem selben Dach leben, ist der SBB offenbar egal.
  • Dass Paare manchmal noch Jahre nach einer Trennung auf dem Papier verheiratet sind, ignoriert die SBB.
  • Dass das Partner-GA problemlos auch für Nicht-Paare “erschleichbar” ist, wird toleriert (die Wohnsitzbescheinigung gibt es auch für Wohngemeinschaften).

Fazit: Ein “GA-Partner-Bschiss” wäre vielen Menschen problemlos möglich. Konkubinatspaare müssen aber in jedem Fall – ob sie ehrlich sind oder nicht – jedes Jahr die Bescheinigung bezahlen.

Haus- oder Wohnungsbesitzerinnen und -besitzer könnten, werte Bundesbahnen, übrigens auch einen Grundbuchauszug einreichen – dieser ist bezüglich “Wert” bzw. Betrugsmöglichkeiten mit dem Familienbüchlein oder der Wohnsitzbestätigung vergleichbar. Dort steht immerhin, dass meine Partnerin und ich das Haus an unserer Postanschrift zu je 50% besitzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir auch als Paar beide dort wohnen, ist ebenso gross wie bei Verheirateten mit gleicher Adresse. (Und mit gewissen Beziehungen kommt man immerhin gratis zu einem Grundbuchauszug.)

Auch die Kopie einer Begünstigungsklausel in der beruflichen Vorsorge mit dem Stichwort “Konkubinat” würde ich punkto Offizialität und Fälschungssicherheit den oben genannten “SBB-konformen” Dokumenten gleichsetzen.

Was wären Lösungen, die gerechter sind als die heutige? Ein paar Ideen:

  • Wenn der SBB eine Gleichbehandlung ihrer Kundinnen und Kunden wichtig wäre, müsste sie auch von Verheirateten alljährlich die Wohnsitzbescheinigung verlangen. Oder beglaubigte Kopien anderer Dokumente. Dies wäre aber kaum kundenfreundlich.
  • Darum wäre eine grundlegende Änderung des GA-Rabatt-Modus die bessere Lösung: Egal, ob Paar oder nicht – den Rabatt gibt es, wenn zwei oder mehr Generalabos für zwei oder mehr Personen mit der selben Postadresse zusammen bestellt und bezahlt werden.
  • An einem anderen Ort angesetzt: Die Gemeinden sollten die Gebühren senken. Warum ich meiner Gemeinde als Steuerzahler für eine nicht anspruchsvolle Kurzdienstleistung von fünf Minuten 20 Franken bezahlen muss, ist mir schleierhaft.
  • Den hier beschriebenen Ärger gäbe es nicht, wenn ich bei der Gemeinde online einen Auftrag erstellen könnte, im Sinn von: “Bis Widerruf jedes Jahr Wohnsitzbestätigung am 1.11. per Post senden.” Mit einer Gebühr von 3-5 Franken pro Jahr könnte ich sogar noch leben.

Und wenn die SBB weiterhin auf der Bescheinigung beharrt?

  • Die SBB könnte andere Dokumente als Wohnsitzbestätigungen oder Familienbüchlein akzeptieren, z.B. einen aktuellen Grundbuchauszug oder eine Bestätigung der Begünstigung in der beruflichen Vorsorge.
  • Die SBB könnte den Betroffenen Gutscheine in der Höhe einer durchschnittlichen Wohnsitzbescheinigung verschicken, die man für internationale Tickets oder Mitfahr-GAs verwenden bzw. verschenken kann.
  • Etwas Vertrauen in Stammkunden wäre schön: Die SBB könnte die Bescheinigungen – wenn sie darauf beharrt – nach mehrjährigem Bezug eines Partner-GA nur noch alle 2-3 Jahre verlangen. Immerhin habe ich seit über einem Vierteljahrhundert unterbruchsfrei ein Generalabo. Und seit über zehn Jahren die gleiche Partnerin.

7 Kommentare

  1. Wer will, kann das gern. Ich denke, es ist relativ offensichtlich, dass dies für uns keine valable Alternative ist. 10, 20 Jahre ohne Heirat zusammenleben (ob mit oder ohne Kinder) ist in meinem Bekanntenkreis nicht die Ausnahme, sondern die Regel.

  2. Autre solution, créer une espèce de PACS à la française (c’est un contrat, et non un état civil) pour les couples homos ET hétéros qui ne veulent pas se marier. Supprimer cette horreur de “partenariat enregistré” (qui discrimine aussi, au travail et ailleurs, dans la mesure où il renseigne sur l’orientation sexuelle) et ouvrir le mariage aux homos.

  3. Hallo
    Schön, dass auf diesem Blog wieder mehr geht – muss mehr reinschauen.

    Du wohnst definitiv in der falschen Gemeinde: In den Gemeinden Köniz und Ostermundigen kostet die Bestätigung fürs Parter-GA nichts.

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