Das Schweizer Portal “Bluewin” verbreitet heute interessante Neuigkeiten zur Gewaltentrennung. Wenn jemand gegen das Antirassismusgesetzt verstösst und das Verfahren an die nächsthöhere Instanz weitergezogen wird, ist dies das Bundesarchiv – praktisch, Bern ist schliesslich näher als Lausanne, und verständlich, das ganze Rassismuszeugs da basiert ja auf so Sachen, die etwa 60 Jahre her sind, hierfür drängt sich ja ein Archiv geradezu auf.